Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Getränke Driller GmbH (GFGH) und deren Kunden (Käufer).
- Preise und Zahlung
All unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und freibleibend, solange Sie nicht vom Käufer und der Art und Weise angenommen sind. Diese Annahme kann in schriftlicher oder mündlicher Form geschehen.
Ein Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Sofern nichts Gegenteiliges in Textform vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager Paderborn ausschließlich Verpackung (Kiste/Fass/Flasche/Stück) und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu zahlen
Für Mehrwegkisten wird Pfandgeld nach dem jeweils vom Verkäufer festgesetzten Sätzen erhoben. Die Pfandzahlung hat mit der Zahlung der Warenrechnung zu erfolgen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Der GFGH hat das Recht, unsortiertes Leergut bei dem Käufer zu lassen und diesen zu ordnungsgemäßer Sortierung zu verpflichten. Der GFGH ist nicht verpflichtet, mehr Leergut zurückzunehmen, als der jeweilige Leergutsaldo aufweist.
- Lieferung
Alle Bestellungen werden, sofern kein fester Liefertermin vereinbart ist, im Rahmen der regulären Geschäftszeiten geliefert. Von uns nicht zu vertretende Lieferstörungen, z.B. Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen oder behördliche Maßnahmen, berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
Alle Getränke werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde sind unverzüglich bei der Lieferung bzw. Abholung geltend zu machen.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
- Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: Nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Bei Beendigung der Geschäftsverbindung erfolgt über das Leergut eine Schlussrechnung, wobei der GFGH dem Käufer das fehlende Leergut zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert zzgl. Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung bezahlter Pfandbeträge in Rechnung stellt.
- Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Stand: April 2023
Getränke Driller GmbH